Sonderregelungen laufen aus
Die komfortablen Sonderregeln für Frauen und Arbeitslose können noch alle nutzen, die vor 1952 geboren sind. Dann ist Schluß damit. Doch auch für Jüngere gibt es weiterhin Möglichkeiten für den Vorruhestand, zum Beispiel die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte. Sie ist frühestens mit 63 möglich – dann aber nur mit Abschlägen.
Königsweg Altersteilzeit
Obermaterial | Synthetik, Textil |
Obermaterialeigenschaften | wasserdicht |
Innenmaterial | Warmfutter |
Innenmaterialeigenschaften | wärmend |
Herstellerfarbbezeichnung | black |
Stil | sportlich |
Verschluss | Schnürung |
Schuhspitze | rund |
Laufsohlenmaterial | Gummi |
Laufsohlenprofil | profiliert |
Größenhinweis | Fällt klein aus, bitte eine Größe größer bestellen. |
Schuhhöhe | knöchelhoch |
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Der Königsweg ist jedoch die Altersteilzeit mit anschließendem regulären Rentenbeginn. Dann gibt es die volle Rente. Finanztest erklärt den Königsweg am Beispiel von Engelbert Sittler. Der 63-jährige angestellte Lehrer an einer Berufsfachschule für Altenpflege ging bereits mit 61 Jahren in die Freizeitphase der Altersteilzeit. Sie endet nächstes Jahr. Bis dahin bekommt Sittler noch Geld von seinem Arbeitgeber. Rente bezieht Sittler dann ab Herbst 2014. Dann ist er 65 und bekommt seine gesetzliche Altersrente ohne Abschlag. Sittlers frühestmöglicher Rentenbeginn wäre mit 63 gewesen – allerdings nur mit Abschlägen. Sie hätten ihn pro vorgezogenem Monat lebenslang 0,3 Prozent seiner Rente gekostet. Mit der Altersteilzeit konnte der angestellte Lehrer schon zwei Jahre früher – mit 61 Jahren – aufhören zu arbeiten. Er steht dennoch im Alter nicht schlechter da, als wenn er erst mit 63 vorzeitig in Rente gegangen wäre. Das hat zwei Gründe: Sittler bekommt seine Rente abschlagfrei. Und in der gesamten Altersteilzeit, also bis zu seinem 65. Lebensjahr, fließen weiterhin Beiträge an die Rentenversicherung. Dies steigert seine Rente.
Altersteilzeit in zwei Blöcken
Diese Altersteilzeit im Blockmodell ist der beste Weg in den Vorruhestand. Er ist möglich, wenn er in einem Tarifvertrag geregelt ist oder wenn der Arbeitgeber zustimmt. Das Blockmodell der Altersteilzeit besteht aus zwei gleichgroßen Zeitblöcken: Im ersten arbeitet der Beschäftigte voll weiter, bezieht aber nur das halbe Gehalt, das vom Chef um mindestens 20 Prozent aufgestockt wird. Im zweiten Block, der Freistellungsphase, arbeitet der Altersteilzeitler überhaupt nicht mehr, bezieht aber weiter sein Altersteilzeitgehalt.
Viele geldwerte Hinweise von Finanztest
Im Special erklärt Finanztest ausführlich, worauf Arbeitnehmer bei den Planungen eines frühen Ruhestandes achten sollten und wie viel Rente zu erwarten ist. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist die Belastung mit Sozialabgaben, die auch auf Rentner zukommt. In umfangreichen Tabellen zeigt Finanztest, mit welchen Beträgen Rentner hier rechnen müssen. Ausführlich erläutern die Rentenexperten zudem auch die beliebten Sonderregeln für Mitarbeiter mit Behinderung und für Frauen und Arbeitslose. Und wenn das Special doch noch Fragen offen lässt: Am Mittwoch, 31.07.2013, stehen Ihnen die Finanztest-Experten im Chat Rede und Antwort. Sie können schon jetzt Ihre Fragen stellen.
Besser mit Tarifvertrag
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In vielen Branchen bekommen Arbeitnehmer in Altersteilzeit sogar mehr Geld als gesetzlich geregelt ist. Die Tarifpartner haben höhere Gehälter vereinbart. Die 2,6 Millionen Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie bekommen zum Beispiel vom Arbeitgeber je nach Tarifgruppe 85 bis 89 Prozent ihres ursprünglichen Nettoverdienstes. Während der gesamten Altersteilzeit stockt der Arbeitgeber nicht nur das Gehalt auf, sondern auch die Beiträge zur Rentenversicherung. Und zwar um so viel, als bekäme der Kollege in Altersteilzeit 90 Prozent seines bisherigen Gehalts. In einigen Branchen ist der Beitrag zur Rentenversicherung sogar höher, in der Metall- und Elektroindustrie beträgt er beispielsweise 95 Prozent. Die späteren Einbußen bei der Rente sind also sehr gering.
Große Verluste bei Frührente
Nicht nur für Sittler, sondern auch für jüngere Jahrgänge, die jetzt noch mitten im Berufsleben stehen, ist Altersteilzeit besser als Frührente. Sie kann ihnen zigtausend Euro Verlust bei der Rente ersparen. Dies zeigt folgendes Beispiel: Ein 1958 geborener Angestellter aus Hessen hat über die Jahre insgesamt anderthalbmal so viel verdient wie der durchschnittliche Arbeitnehmer – zurzeit hat er ein Jahresgehalt von gut 51 000 Euro. Der Mann kann mit 66 Jahren regulär in Rente gehen. Er kann nach jetzigem Stand damit rechnen, dass er nach einer Versicherungszeit von 40 Jahren auf eine Monatsrente von 1 668 Euro kommt.
Volle Rente nach Altersteilzeit
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Geht der Mann schon mit 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand, kostet ihn das für den Rest seines Lebens 10,8 Prozent Abschlag von seiner Altersrente (36 vorgezogene Monate x 0,3 Prozent). Gleichzeitig hat Beispiel-Rentner Sittler dann aber auch drei Jahre weniger in die Rentenkasse eingezahlt. Dies ergibt nur eine Rente von 1 562 Euro. Dieser Betrag wird um 10,8 Prozent gekürzt, sodass 1 393 Euro bleiben. Ein Altersteilzeitler dagegen, der die Arbeitsphase der Altersteilzeit mit 60 Jahren beginnt, sich dann ebenfalls mit 63 Jahren zur Ruhe setzt, hat sehr viel geringere Verluste. Denn er kassiert ab dem 66. Geburtstag seine reguläre Altersrente ohne Abzug.